Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Hundetraining & Hundebetreuung
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Dienstleistungen im Bereich Hundetraining und Hundebetreuung, die von Marie-Sophie Grubelnig, Einzelunternehmerin (nachfolgend „Anbieter“) angeboten werden. Durch die Buchung eines Termins akzeptiert der Kunde diese Bedingungen.
2. Leistungsbeschreibung
Der Anbieter bietet individuelles Hundetraining in Einzel- und Gruppensettings sowie professionelle Hundebetreuung an. Die Trainingsmethoden werden individuell auf Hund und Halter abgestimmt.
3. Terminvereinbarung & Stornierung
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Termine sind im Voraus zu vereinbaren.
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Stornierungen oder Terminverschiebungen müssen mindestens 24 Stunden vor dem Termin erfolgen. Andernfalls wird die volle Gebühr berechnet.
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Bei Nichterscheinen ohne Absage besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
4. Haftungsausschluss
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Die Teilnahme an Trainings und Betreuungen erfolgt auf eigene Verantwortung.
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Der Hundehalter haftet für alle Schäden, die durch ihn oder seinen Hund entstehen.
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Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Verletzungen, Sachschäden oder sonstige Vorfälle während oder nach dem Training oder der Betreuung.
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Die Nutzung bereitgestellter Ausrüstung (z. B. Leinen, Halsbänder, Spielzeug) erfolgt auf eigenes Risiko. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Schäden oder Mängel an diesen Produkten.
5. Widerrufsrecht & Ausschluss
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Gemäß § 18 FAGG besteht bei Dienstleistungen kein Widerrufsrecht, wenn die Leistung bereits vollständig erbracht wurde.
6. Preise & Zahlungsbedingungen
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Die aktuellen Preise sind auf der Website oder auf Anfrage erhältlich.
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Zahlungen erfolgen in bar oder per Überweisung und sind spätestens nach der erbrachten Leistung fällig.
7. Datenschutz
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Kundendaten werden ausschließlich zur Abwicklung der gebuchten Dienstleistungen verwendet.
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Es erfolgt keine Weitergabe an Dritte gemäß der DSGVO.
8. Allgemeines
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Bild- und Tonaufnahmen während des Trainings oder der Betreuung sind nicht gestattet, es sei denn, es liegt eine schriftliche Zustimmung des Anbieters vor.
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Der Anbieter behält sich vor, Bild- und Tonaufnahmen für interne Trainingszwecke aufzuzeichnen.
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Leinenpflicht: Hunde sind auf dem Gelände stets an der Leine zu führen. Der Kunde verpflichtet sich, den Anweisungen des Trainers Folge zu leisten.
9. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen unberührt. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
Gerichtsstand: Klagenfurt am Wörthersee
Stand: April 2025
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Marketing Agentur
1. Marie - Sophie Grubelnig (im Folgenden „Agentur“) erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Agentur und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Die AGB sind ausschließlich für Rechtsbeziehung mit Unternehmern anwendbar, sohin B2B.
1.2 Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von der Agentur schriftlich bestätigt werden.
1.3 Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. AGB des Kunden widerspricht die Agentur ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch die Agentur bedarf es nicht.
1.4 Änderungen der AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens sowie auf die konkret geänderten Klauseln wird der Kunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen. Diese Zustimmungsfiktion gilt nicht für die Änderung wesentlicher Leistungsinhalte und Entgelte.
1.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
1.6 Die Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich.
2. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden
2.1 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Agenturvertrag oder einer allfälligen Auftragsbestätigung durch die Agentur, sowie dem allfälligen Briefingprotokoll („Angebotsunterlagen“). Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Agentur. Innerhalb des vom Kunden vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit der Agentur.
2.2. Der Kunde wird der Agentur zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von der Agentur wiederholt werden müssen oder verzögert werden.
2.3 Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. Die Agentur haftet im Falle bloß leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung ihrer Warnpflicht – jedenfalls im Innenverhältnis zum Kunden - nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verfügung gestellte Unterlagen. Wird die Agentur wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Kunde die Agentur schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Kunde verpflichtet sich, die Agentur bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der Kunde stellt der Agentur hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung.
3. Termine
3.1 Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. von der Agentur schriftlich zu bestätigen.
3.2 Verzögert sich die Lieferung/Leistung der Agentur aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, wie z.B. Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, sind der Kunde und die Agentur berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
3.3 Befindet sich die Agentur in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er der Agentur schriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
4.Vorzeitige Auflösung
4.1 Die Agentur ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
- a) die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird;
- b) der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt.
- c) berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren der Agentur weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung der Agentur eine taugliche Sicherheit leistet;
4.2 Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die Agentur fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer angemessenen Nachfrist von zumindest 14 Tagen zur Behebung des Vertragsverstoßes gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag verstößt.
5. Honorar
5.1 Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch der Agentur für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Agentur ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen.
5.2 Das Honorar versteht sich als Netto-Honorar zuzüglich der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Mangels Vereinbarung im Einzelfall hat die Agentur für die erbrachten Leistungen und die Überlassung der urheber- und kennzeichenrechtlichen Nutzungsrechte Anspruch auf Honorar in der marktüblichen Höhe.
5.3 Alle Leistungen der Agentur, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle der Agentur erwachsenden Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen.
5.4 Kostenvoranschläge der Agentur sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von der Agentur schriftlich veranschlagten um mehr als 15 % übersteigen, wird die Agentur den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Werktagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. Handelt es sich um eine Kostenüberschreitung bis 15 % ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich. Diese Kostenvoranschlagsüberschreitung gilt vom Auftraggeber von vornherein als genehmigt.
5.5 Wenn der Kunde in Auftrag gegebene Arbeiten ohne Einbindung der Agentur - unbeschadet der laufenden sonstigen Betreuung durch diese - einseitig ändert oder abbricht, hat er der Agentur die bis dahin erbrachten Leistungen entsprechend der Honorarvereinbarung zu vergüten und alle angefallenen Kosten zu erstatten. Sofern der Abbruch nicht durch eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung der Agentur begründet ist, hat der Kunde der Agentur darüber hinaus das gesamte für diesen Auftrag vereinbarte Honorar (Provision) zu erstatten, wobei die Anrechnungsvergütung des § 1168 AGBG ausgeschlossen wird. Weiters ist die Agentur bezüglich allfälliger Ansprüche Dritter, insbesondere von Auftragnehmern der Agentur, schad- und klaglos zu stellen. Mit der Bezahlung des Entgelts erwirbt der Kunde an bereits erbrachten Arbeiten keinerlei Nutzungsrechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der Agentur zurückzustellen.
6. Zahlung, Eigentumsvorbehalt
6.1 Das Honorar ist sofort mit Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen. Die von der Agentur gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum der Agentur.
6.2 Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Weiters verpflichtet sich der Kunde für den Fall des Zahlungsverzugs, der Agentur die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe von derzeit zumindest € 20,00 je Mahnung sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.
6.3 Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann die Agentur sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen.
6.4 Weiters ist die Agentur nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen (Zurückbehaltungsrecht). Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung bleibt davon unberührt.
6.5 Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich die Agentur für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust).
6.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der Agentur aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von der Agentur schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.
7.Datenschutz & Webanalyse
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Der Kunde ist verantwortlich für eine datenschutzkonforme Einbindung von Analyse-Tools (z. B. Google Analytics, Matomo).
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Die Agentur berät zu DSGVO-Themen, übernimmt jedoch keine rechtliche Haftung.
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Falls erforderlich, wird ein AV-Vertrag nach Art. 28 DSGVO abgeschlossen.
8. Leistungsumfang
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Die Agentur bietet Dienstleistungen im Bereich SEO & Website-Optimierung an:
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Website-Audits und technische Analysen
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Keyword-Recherche & Onpage-Optimierung
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Performance- und Usability-Empfehlungen
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Optional: Offpage-Maßnahmen wie Linkaufbau
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Konkrete Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.
9. Mitwirkungspflichten des Kunden
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Der Kunde stellt zeitgerecht alle erforderlichen Informationen, Inhalte, Zugangsdaten (z. B. CMS, Hosting, Analytics, Search Console) zur Verfügung.
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Verzögerungen durch unvollständige Mitwirkung verlängern Fristen entsprechend.
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Die Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten liegt beim Kunden (z. B. Urheberrecht, Datenschutz, Impressum)
10. SEO-Plattformrisiken & Erfolgsversprechen
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Die Agentur garantiert keine konkreten Rankings oder Platzierungen.
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SEO-Erfolge hängen von Faktoren ab, die außerhalb des Einflussbereichs der Agentur liegen (z. B. Algorithmusänderungen, Wettbewerberverhalten).
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Die Leistung besteht in der fachgerechten Durchführung vereinbarter Maßnahmen, nicht in einem Erfolgsversprechen.
11. Haftung
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Die Agentur haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
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Keine Haftung für indirekte Schäden, z. B. entgangene Umsätze durch Rankingverluste.
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Für Inhalte, die der Kunde bereitstellt oder freigibt, haftet ausschließlich der Kunde.
12. Gerichtsstand & Recht
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Es gilt österreichisches Recht.
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Gerichtsstand ist der Sitz der Agentur.